Stuhlwaagen

StuhlwaageEinsatzgebiet der Stuhlwaage

Eine Stuhlwaage kommt in der Regel in Krankenhäusern, Reha-Zentren und Seniorenheimen zum Einsatz. Hierbei ist die Waage besonders für gehbehinderte, bettlägerigen, adipösen oder mit Gleichgewichtsproblemen belastenden Patienten geeignet. Da das Wiegen bei körperschwachen Patienten im Sitzen vorgenommen wird, ist die Stuhlwaage auch unter dem Begriff Sitzwaage wiederzufinden.

Vorteile der Stuhlwaage

Die Stuhlwaage bietet eine ergonomische Sitz- und Armlehngestaltung, welche den Patienten zu einem angenehmen Sitzgefühl verhilft. Durch vier große, lenkbare Rollen besitzt die Waage eine sehr gute Laufruhe, welche eine einfache Lenkbarkeit ermöglicht. So kann die Stuhlwaage auch problemlos in engeren Räumlichkeiten, wie beispielsweise in einem Fahrstuhl, um Einsatz kommen. Durch das Feststellen der einzelnen Rollen, kann ein risikoloser Ein- und Ausstieg gewährleistet werden. Da Sitzfläche und die umklappbaren Armlehen gepolstert sind, kann die Stuhlwaage auch zum Umbetten von Patienten genutzt werden.

Merkmale einer Stuhlwaage

Die meisten Stuhlwaagen verfügen über eine automatische BMI-Berechnung und besitzen einen Wägebereich bis zu 150kg. Hochwertigere Modelle sind sogar auf ein maximales Körpergewicht von 300 kg ausgelegt. Durch ein hintergrundbeleuchtetes Display kann das ermittelte Gewicht schnell und einfach in 100 Gramm Schritten abgelesen werden.
Je nach Hersteller verfügen die Stuhlwaagen über eine Betriebsdauer von ca. 8 bis 40 Stunden, wobei der Akku nach bis zu 12 Stunden wieder vollständig aufgeladen und betriebsbereit ist. Gewährleistet wird die große Mobilität der Stuhlwaagen durch den internen Akku.

Wussten Sie schon?

Alle Stuhlwaagen werden geeicht geliefert und sind somit von den Sozialversicherungsbeiträgen für alle Krankenversicherten als Hilfsmittel anerkannt. Durch Hilfsmittelnummern gekennzeichnet, werden diese Waagen im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherer aufgelistet. Werden Stuhlwaagen in Krankenhäusern genutzt, muss die Eichung nach vier Jahren wiederholt werden. Für in Seniorenheimen verwendeten Stuhlwaagen, ist die Eichung dagegen dauerhaft gültig.

 

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